| Abtreibung |
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Die Abtreibung bezeichnet die Methode zur gewollten Schwangerschaftsunterbrechung, bei dem der Fötus i.d.R. bis zum 3. Monat über die Vagina und den Gebärmutterhals aus der Gebärmutter der schwangeren Frau entfernt wird. Zum Einsatz kommt dabei zumeist die Absaugmethode (> 80% Anwendung), bei der durch Erzeugung von Unterdruck und Auschälen der Gebärmutter die Schwangerschaft beendet wird. Weitere Methoden sind die RU 486-Methode, die Curettage, Prostaglandinmethode, die Abtreibung mit Salzlösung und der Kaiserschnitt zur Abtreibung. Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist die sog. Beratungsregelung für die Frauen bindend, d.h., die Abtreibung ist bis zu 3 Monate nach Beginn der Schwangerschaft straffrei, wenn sich die Frau vorher einer Beratung unterzogen hat. Die Entscheidung über eine Abtreibung bis dahin bleibt aber letztlich der schwangeren Frau vorbehalten. Sogenannte Spätabtreibungen sind auch nach dem 3 Monat in Ausnahmefällen noch möglich. In den Ländern der EU gibt es hierzu keine einheitlichen Regelungen. Insgesamt ist die Abtreibung eine ethisch, rechtlich und medizinisch sehr umstrittene Maßnahme, bei der zwischem dem Recht der Frau auf Ihren eigenen Körper und dem Recht auf Leben des ungeborenen Kindes stets abgewogen werden muß. |