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Allein erziehend bedeutet, das alleinige Sorgerecht für ein oder
mehrere Kinder zu haben. Sorgerecht (oder auch elterliche Sorge)
bedeutet das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl
ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu
vertreten. In etwa 85 Prozent der Fälle üben auch geschiedene Eltern
das Sorgerecht gemeinsam aus. Bei nicht verheirateten Elternpaaren hat
der Vater nur dann ein Mitspracherecht bei der Erziehung seines Kindes,
wenn sich die Partner einigen, also wenn die Mutter dem zustimmt. Neben
dem Sorgerecht wird das Umgangs- und Besuchsrecht oft umkämpft. Das
Gesetz geht davon aus, dass das Kind/die Kinder im Sinne ihrer gesunden
Entwicklung so oft wie möglich beide Elternteile sehen sollten. Dem
Elternteil ohne Sorgerecht steht in der Regel alle 2 Wochen ein
Besuchsrecht zu. Bundesweit sind derzeit ungefähr 82% aller
Alleinerziehenden Frauen. Mit dem Eintreten des
Alleinerziehendendaseins - sei es durch Schwangerschaft ohne Ehe oder
ohne feste Partnerschaft, durch Trennung vom Partner, durch Verwitwung
oder durch andere Gründe gerate Mütter in einen komplizierten Prozess
des Statusübergangs. Besonders in Risikofällen wie Arbeitslosigkeit und
Sozialhilfebezug fordert die Lebenssituation Durchhaltevermögen und
Verhandlungsgeschick von den Alleinerziehenden. Auch psychologisch ist
eine zu enge Zweisamkeit aufgrund der Alleinerziehung nicht im
Interesse des Kindes zu bewerten. Besonders kleinere Kinder tragen oft
psychologische Schäden an Scheidungen der Eltern.
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