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Im Betriebsverfassungsgesetz ist der Arbeitgeber zum einen
Vertragspartner des Arbeitnehmers und zum anderen ist er Organ der
Betriebsverfassung. Der Arbeitgeber muss werdenden Müttern besonderen
Schutz garantieren. Alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen,
genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen
besonderen Schutz. Das Mutterschutzgesetz Mutterschutz schützt
die Gesundheit von Mutter und Kind vor Gefahren am Arbeitsplatz. Mit
Feststellung einer Schwangerschaft beginnt der Kündigungsschutz.
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