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Im Betriebsverfassungsgesetz ist der Arbeitgeber zum einen Vertragspartner des Arbeitnehmers und zum anderen ist er Organ der Betriebsverfassung. Der Arbeitgeber muss werdenden Müttern besonderen Schutz garantieren. Alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen Schutz. Das Mutterschutzgesetz Mutterschutz schützt die Gesundheit von Mutter und Kind vor Gefahren am Arbeitsplatz. Mit Feststellung einer Schwangerschaft beginnt der Kündigungsschutz.
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