| Behinderung |
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Man unterscheidet generell zwischen erworbenen Behinderungen, durch Umweltbedingungen, oder Unfälle, Krankheiten, Kriegsbeschädigungen oder Gewalttaten und angeborenen Behinderungen, durch Vererbung bzw. chromosonal oder durch pränatale bzw. perinatale Schädigungen hervorgerufen. Behinderungen können einfach, oder als Mehrfachbehinderungen auftreten (Kombination aus mehreren Ursachen und Folgen), oder weitere Behinderungen zur Folge haben, z.B. Kommunikationsbehinderung als Folge einer Hörbehinderung. Man kann Behinderungsarten in unterschiedliche Kategorien einordnen: Grundsätzlich lassen sich Behinderungen grob kategorisieren in: körperliche Behinderung, Sinnesbehinderung, psychische (seelische) Behinderung, Lernbehinderung und geistige Behinderung. Gesellschaftlich muss eine Behinderung berücksichtigt werden, wie in Art.3 GG verankert ist: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. In allen gesellschaftlichen Bereichen, z.B. Wohnen, Arbeiten, Bildung, Sozialgesetzgebung hält der Gesetzgeber besondere Vorschriften zum Nachteilsausgleich von Behinderten bereit. Besonders diskutiert wird der Bereich der Früherkennung und Vorsorge, zum Beispiel bei kindlichem Autismus. Zur Debatte steht, in wie fern hier die genetische Beratung eine Rolle spielen darf. |