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Mutterschaftsgeld PDF Drucken E-Mail

Für Schwangere, die als Angestellte arbeiten, gilt laut Mutterschutzgesetz, dass sie sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt Ihres Babys nicht arbeiten dürfen. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Der Betrag ist netto so hoch wie das Gehalt. Gesetzliche Krankenkassen zahlen bis zu 13 € am Tag, den Rest stockt der Arbeitgeber auf. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro vom Bundesversicherungsamt.

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