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Für Schwangere, die als Angestellte arbeiten, gilt laut
Mutterschutzgesetz, dass sie sechs Wochen vor und acht Wochen (bei
Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt Ihres Babys
nicht arbeiten dürfen. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld.
Der Betrag ist netto so hoch wie das Gehalt. Gesetzliche Krankenkassen
zahlen bis zu 13 am Tag, den Rest stockt der Arbeitgeber auf.
Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210
Euro vom Bundesversicherungsamt.
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