| Totgeburt |
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| Stirbt das Kind nach der Trennung vom Mutterleib und wiegt es über 1000 Gramm, spricht man von einer Totgeburt. Unter 1000 Gramm handelt es sich um einen Abort. Totgeburten sind standesamtlich meldepflichtig. Ursache für Totgeburten können schwere Infektionen im Mutterleib sein, oder Komplikationen bei der Geburt selbst. Festgestellt ist der Tod, wenn der Arzt keine Lebenszeichen (Herzschlag, Atmung, Nabelschnurpulsation) registrieren kann. |