Viele moderne Eltern wollen beides: Sowohl für die Kinder da sein, Zeit mit Ihnen verbringen, auch unter der Woche, als auch im Berufsleben ihren "Mann" (gilt auch für Frau) stehen, durch Leistung und Einsatzbereitschaft überzeugen. Doch das Berufs- mit dem Familienleben oder dem Anspruch, lebenslang zu lernen, zu vereinbaren, ist bislang oft schwierig. Auch, weil Arbeits- und Sozialrecht hier nach wie vor erhebliche Lücken haben. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Hans-Böckler-Stiftung gefördertes Forschungsprojekt. 

Als besonderes Problem wird hervorgehoben, dass der Gesetzgeber immer von einem "Normalarbeitsverhältnis", sprich Vollzeitarbeit, ausgehe und darum herum Sonderregelungen stricke. Daraus resultierend komme es zu gesetzlichen Lücken, die immer wieder gestopft werden müssen. Eher ein Flickenteppich denn eine Unterstützung der realen Lebensbedingungen moderner Eltern. 

Die „Einbahnstraßenperspektive“ zeigt sich nach Analyse der Wissenschaftler beispielsweise bei der Elternzeit. Hier fehle es an Rechten, die eine Rückkehr ins Erwerbsleben ermöglichen. Jeder Beschäftigte kann zwar Teilzeit arbeiten – allerdings hat er nur in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern Anspruch darauf. Die Verringerung der Arbeitszeit kann zudem nur für unbestimmte Zeit verlangt werden. Besonders für Eltern ist das problematisch, haben die Forscher festgestellt: Viele kehren nach der Geburt ihrer Kinder zunächst nur in Teilzeit ins Erwerbsleben zurück, würden später aber oft gerne mehr arbeiten. Es fehlt ein Anspruch auf Aufstockung – zum Beispiel, wenn die Kinder älter sind. Vielen Eltern ist der Weg zurück ins Normalarbeitsverhältnis daher versperrt – und somit auch in eine auskömmliche Rente. Meist ist das für die Frauen ein Problem.

Auch bei der gesetzlichen Regelung zur Pflege von Angehörigen gebe es Lücken. Bei akutem Pflegebedarf haben alle Arbeitnehmer das Recht, der Arbeit bis zu zehn Tagen fernzubleiben. Nach dem Pflegezeitgesetz können Beschäftigte bis zu sechs Monate beruflich kürzer treten oder aussetzen, um nahe Angehörige zu pflegen. Dieser Anspruch gilt aber nur in größeren Betrieben. Auf den realen Alltag von Pflegenden passten diese Regelungen nur bedingt, kritisieren Kocher und ihre Forscherkollegen: Da träten Pflegesituationen eher oft und kurzfristig oder über deutlich längere Zeit auf. Beides berücksichtige das Gesetz nicht.

Ihre Ergebnisse präsentieren die Autoren in Buchform: Eva Kocher, Henning Groskreutz, Ghazaleh Nassibi, Christian Paschke, Susanne Schulz, Felix Welti, Johanna Wenckebach, Barbara Zimmer: Das Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2013.

„Der Wandel in Arbeitswelt und Gesellschaft drängt zu einer Neubestimmung des Leitbilds von Arbeitsverhältnis und Erwerbsbiographie“, so Eva Kocher. Um dorthin zu kommen, bedürfe es nicht nur arbeitsrechtlicher Ansprüche auf Anpassung des Arbeitsverhältnisses. Es müssten auch geeignete Finanzierungsmodelle entwickelt und gesetzlich festgeschrieben werden. 

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