Viele Menschen in Deutschland wissen noch nicht einmal, dass es sie gibt: Kinder, die nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden können. Nun geht der Gesetzgeber weiter auf sie ein: Ab 1. November muss im Geburtsregister für diese Kinder beim Geschlecht kein Eintrag mehr erfolgen.
Man schätzt, dass um die 100.000 Bewohner Deutschlands nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden können. "Intersexuell" heißt die offizielle Bezeichnung dafür. Die jetzige Gesetzesänderung ist ein erster Schritt.
Der Verband der intersexuellen Menschen ist sich noch uneins, wohin die Reise gehen soll: Die einen will eine Anerkennung als drittes Geschlecht erreichen, andere wollen es den Betroffenen überlassen, sich selbst zu verorten. Wieder anderen ist das egal. Ein diskussionswürdiger Punkt bleibt: Dürfen Kinder - nur um die Eltern zufrieden bezüglich der Einordnung ihrer Sprösslinge zu beruhigen - einer Umoperierung ohne Not unterzogen werden?